Parole „From the River to the Sea“ ist strafbar

Die Verwendung der oft verwendeten Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ werde jetzt von der Berliner Staatsanwaltschaft als strafbar eingeordnet, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft sehe bei der Parole einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung, weil das Existenzrecht Israels dadurch betroffen sei, sagte die Sprecherin. Bei dem entsprechenden Paragrafen 130 heißt es, bestraft werde, wer gegen „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen“ zum Hass aufstachele oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordere.

Quelle: https://www.merkur.de/deutschland/berlin/the-river-to-the-sea-palaestina-parole-strafbar-from-zr-92575813.html

Nach einem israelfeindlichen Instagram-Post und Demonstrationen der Gruppe „Palästina spricht“ in München ermitteln jetzt Polizei und Generalstaatsanwaltschaft München gegen einen noch unbekannten Täter – es gab sogar eine Razzia am vergangenen Freitag (20. Oktober).

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft besteht damit der Verdacht einer Billigung von Straftaten, „da die verübten Morde und fortdauernden Kriegsverbrechen rechtlich nicht als Widerstandshandlung zu legitimieren sind“.

Oberstaatsanwalt Franck von der Generalstaatsanwaltschaft in München: „Aufrufe zur Vernichtung Israels, das Zerstören von israelischen Fahnen, das Verbrennen jüdischer religiöser Symbole wie etwa einer Kippa oder auch das Gutheißen des Überfalls der Terrororganisation Hamas auf Israel sind mit Strafe bedroht. Werden solche Handlungen etwa bei einer Demonstration festgestellt, werden Ermittlungsverfahren eingeleitet.“

Auch das Skandieren von Parolen kann strafbar sein! „Je nach Situation bei einer Versammlung kann auch der bekannte Slogan „from the river to the sea Palestine will be free“ eine strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Billigung des Terrorangriffs der Hamas darstellen,“ so Franck.

Quelle: https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/antisemitismus-auf-demos-was-ist-meinungsaeusserung-was-strafbar-85839520.bild.html

Konkret schlägt Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) vor, einen eigenen Straftatbestand für die Leugnung des Existenzrechts Israels zu schaffen – analog zu dem Verbot, den Holocaust zu leugnen. Die Initiative soll bei der Justizministerkonferenz übernächste Woche eingebracht werden. „Die in der Leugnung des Existenzrechts Israels liegenden Gefahren für den öffentlichen Frieden im Sinne eines Schutzes des friedlichen Zusammenlebens vor gewalttätigen Übergriffen … sind von derart erheblicher Bedeutung, dass eine Strafbewehrung des Verhaltens erforderlich und angemessen ist“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Konferenz, die WELT vorliegt.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article248175968/Antisemitismus-Die-Anti-Israel-Demos-und-die-Frage-ob-das-Strafrecht-ausreicht.html

Hinterlasse einen Kommentar